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Veröffentlicht · Aktualisiert · 2 Min. Lesezeit

SERAFE Befreiung: wer von der Radio- und TV-Abgabe befreit sein kann und wie Sie sich melden

Kurzantwort

SERAFE Befreiung ist auf Antrag für drei Gruppen möglich: Haushalte mit einer Person, die jährliche Ergänzungsleistungen (Alter oder Invalidität) bezieht, Haushalte taubblinder Personen und Diplomatenhaushalte. Sozialhilfebeziehende sind nicht befreit. Bei Ergänzungsleistungen gilt sie bis zu fünf Jahre rückwirkend, aber nicht vor 2019.

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Jeder Haushalt zahlt die Radio- und Fernsehabgabe, doch das Gesetz kennt einige Ausnahmen, und jede hat ihre eigenen Unterlagen. Dieser Beitrag legt die drei Befreiungen dar, wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und SERAFE sie beschreiben (Stand Oktober 2026), was Sie einreichen müssen und was keine Befreiung ist.

01

SERAFE Befreiung: Befreiung von der Radio- und TV-Abgabe: die drei Gruppen

Das BAKOM und SERAFE nennen diese Haushalte:

Befreiung von der Abgabe, Stand Oktober 2026
GruppeVoraussetzungWas einzureichen istRechtsgrundlage
ErgänzungsleistungenEine Person im Haushalt bezieht jährliche Ergänzungsleistungen des Bundes zur AHV oder IVDas Bestätigungsschreiben der Stelle, die die Leistung auszahltArt. 69b Abs. 1 Bst. a RTVG
Taubblinde HaushalteDer Haushalt besteht nur aus taubblinden Personen, ohne dass eine abgabepflichtige Person darin lebtEin Antrag und eine Kopie eines ärztlichen ZeugnissesArt. 61 Abs. 4 RTVV
DiplomatenhaushaltePersonen mit einer Legitimationskarte des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten und ohne Schweizer BürgerrechtSiehe die Seite von SERAFE zu DiplomatenhaushaltenArt. 69b Abs. 1 Bst. b RTVG, Art. 61 Abs. 3 RTVV

02

Ergänzungsleistungen: ab wann und wie lange

Die Befreiung gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Ergänzungsleistungen bezogen werden, höchstens fünf Jahre rückwirkend, aber nicht für die Zeit vor dem 1. Januar 2019, als die Haushaltsabgabe eingeführt wurde. Ist ein Mitglied eines Privathaushalts befreit, entfällt die Pflicht für alle Mitglieder dieses Haushalts. Für diese Bezüger gilt die Befreiung mindestens drei Jahre, danach prüft SERAFE, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind.

03

Sozialhilfe ist keine Befreiung

Das BAKOM hält fest, dass für Sozialhilfebeziehende keine Befreiung vorgesehen ist, weil die Sozialhilfe die Abgabe im Grundbetrag berücksichtigt, und dass Ermässigungen oder Erlasse nicht gewährt werden können. Nur jährliche Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung zählen; gewöhnliche Sozialleistungen nicht.

04

Alters- und Pflegeheime sowie Studierendenheime

Ein Heim ist keine Befreiung, sondern ein anderer Haushaltstyp. Das BAKOM erklärt, ein Alters- oder Pflegeheim sei ein Kollektivhaushalt, der eine eigene Kollektivabgabe zahlt, vom Heim bezahlt, wenn es der Hauptwohnsitz der Person ist. Zieht Ihr Vater in ein Heim, zahlt die Abgabe daher das Heim und nicht er. Studierendenheime und ähnliche Einrichtungen sind ebenfalls Kollektivhaushalte.

05

So melden Sie sich

Die Schritte sind kurz:

  • Besorgen Sie das Bestätigungsschreiben der Stelle, die die Ergänzungsleistungen auszahlt, oder das ärztliche Zeugnis für einen taubblinden Haushalt
  • Schicken Sie es mit Ihrem Antrag an SERAFE; die eigenen Seiten von SERAFE erklären den Weg für jede Gruppe
  • Prüfen Sie, ob die Rechnung die richtigen Haushaltsmitglieder nennt; stimmt die Zusammensetzung nicht, korrigieren Sie sie beim Einwohnerregister
  • Bewahren Sie die Bestätigung auf: SERAFE prüft nach Ablauf der Befreiung erneut

06

Was Sie als Nächstes lesen

Die allgemeinen Regeln, wer zahlt, stehen in die Radio- und TV-Abgabe in der Schweiz, und was bei Umzug, Auswanderung oder dem Verlust eines Haushaltsmitglieds geschieht, in SERAFE bei Umzug, Auswanderung und Ferienwohnung.

07

Wie es weitergeht

FAQ

Häufige Fragen

Wer ist von der Radio- und TV-Abgabe befreit?

Auf Antrag Haushalte mit einer Bezügerin oder einem Bezüger jährlicher Ergänzungsleistungen (Alter oder Invalidität), Haushalte taubblinder Personen und Diplomatenhaushalte.

Sind Sozialhilfebeziehende befreit?

Nein. Das BAKOM hält fest, dass keine Befreiung vorgesehen ist, weil die Sozialhilfe die Abgabe im Grundbetrag berücksichtigt.

Wie weit zurück gilt die Befreiung?

Bei Ergänzungsleistungen bis zu fünf Jahre ab Beginn des Bezugs, und nicht vor dem 1. Januar 2019.

Was schicke ich an SERAFE?

Bei Ergänzungsleistungen das Bestätigungsschreiben der auszahlenden Stelle; bei taubblinden Haushalten einen Antrag und eine Kopie eines ärztlichen Zeugnisses.

Quellen

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